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Jagdszene
"Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus."

Juristen rufen regelmäßig: "Rechtsverletzung", "Haftung", "Schadenersatz", "Anspruch", "Wir kommen euch holen!". Im Wald hört man das wohl und berät sich. Hasen plädieren für die Flucht, Wildschweine für den Gegenangriff. Und dann gibt es noch Wesen, die sind eher für's Totstellen.
Das sind die drei typischen Reaktionen in einer Gefahrensituation.

Ein Gerichtsverfahren ist die letzte Phase vor und die Verbindungsstelle zur gewaltsamen Lösung. Entsprechend sind die Gefühle und das Benehmen der Beteiligten.

Gerichtliche Verfahren sind im großen System der Entscheidungsfindung notwendig, haben aber viele Nebenwirkungen: teuer, unklarer Ausgang, lange Dauer, gestörte Beziehungen, ...
Die hier angebotene kooperative Rechtsanwendung steuert nicht schnurstracks auf ein Gerichtsverfahren zu, sondern lotet alle Möglichkeiten zur einvernehmlichen Lösungsfindung aus. Eine Klage oder, um im Bild zu bleiben, eine Jagd ist grundsätzlich keine Option für die kooperative Rechtsberatung und -vertretung.
Verhandeln
Die kooperative Rechtsanwendung orientiert sich grundsätzlich an der Struktur der streitigen Rechtsverfahren, setzt allerdings im Gegensatz zum klassischen Verfahren ausschließlich auf Freiwilligkeit - sprich Kooperation.

Mit dem Ziel, (Rechts-)Frieden zu schaffen, werden hier wie dort zwei Bereiche geklärt: Geschichte und Recht.

Geschichte:
Was hat sich wie ereignet? Wer hat was gemacht?
In der kooperativen Rechtsanwendung wird zusätzlich gefragt, wozu bestimmte Handlungen erfolgt sind.

... und das Recht:
Was ist richtig? Was ist falsch? Wer muss Was tun oder unterlassen? Und "Wozu?", fragt ergänzend die kooperative Rechtsanwendung.
Wie klärt man das Recht?
Durch Anwendung der Gesetze und der Einzelfall-Rechtsprechung.
Die kooperative Rechtsanwendung ergänzt dies um einen weiteren Schritt: Sinn und Zweck - also gesellschaftliche / beteiligte Interessen - einer Regelung oder Entscheidung werden offengelegt.
Die Sprache der Juristen ist oft verkürzt: "Laut Paragraf oder Urteil ist das so und basta!"
Viele Menschen wollen aber nicht wie Rekruten auf dem Kasernenhof herumkommandiert werden, sondern verstehen, warum sie bestimmte Nachteile hinnehmen sollen.
Wie klärt man die Geschichte?
Man lässt beide Seiten erzählen. Und dort, wo sich die Berichte unterscheiden, führt man die Klärung durch freiwillige Beweismittel herbei: Zeugen, Sachverständige, Inaugenscheinnahme usw.
Bei der kooperativen Rechtsanwendung einigen sich die Beteiligten auf die Methode der Sachverhaltsaufklärung und die Kosten derselben.
Rechtsschutzversicherungen neigen leider eher nicht dazu, sich an den Kosten einer außergerichtlichen Sachverhaltsaufklärung zu beteiligen.

Sehr geehrte Frau Ismiregal, sehr geehrter Herr Ismirauchegal,

in vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich an, die rechtlichen Interessen von Frau / Herrn Bezahltmichgut, Adresse sowieso, zu vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung ergibt sich aus beigefügter Vollmacht.

Sie haben am Soundsovielten Dies und Das getan. Damit haben Sie gegen Paragraf XY verstoßen.

Ich habe Sie aufzufordern, unverzüglich, spätestens aber bis zum Soundsovielten Dies und Das zu tun / zu unterlassen.

Außerdem haben Sie die Kosten meiner Beauftragung zu erstatten, die sich nach dem RVG wie folgt berechnen: Euro, Teuro.

Sollten Sie die gesetzte Frist fruchtlos verstreichen lassen, werde ich meiner Mandantschaft die unverzügliche klagweise Geltendmachung empfehlen. Dadurch kommen weitere Kosten auf Sie zu.

Mit freundlichen, aber nicht so gemeinten Grüßen,

B. Streit
-Rechtsanwalt-

Sehr geehrte Frau Gleichso, sehr geehrter Herr Gleichso,

in vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich an, die rechtlichen Interessen von Frau / Herrn Bezahltmichgut, Adresse sowieso, zu vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung ergibt sich aus beigefügter Vollmacht.

Ich habe hier bisher folgenden Sachverhalt erfasst:
Am Soundsovielten habe sich Dies und Das ereignet. Dies widerspricht den Interessen meiner Mandantschaft.

Aus Sicht meiner Mandantschaft fällt dies in Ihren Zuständigkeitsbereich.

Meine Mandantschaft bittet um Dies und Das.

Sie werden gebeten, sich bis zum Soundsovielten dazu zu äußern und mitzuteilen, wie Sie sich dazu verhalten wollen.

Meiner Mandantschaft sind Rechtsanwaltskosten entstanden i.H.v. Euro, Teuro.

Aus diesen und jenen Rechtsgründen werden Sie gebeten, die Kosten auszugleichen bis zum ...

Ich bin als kooperativer Rechtsanwalt beauftragt.

Mit freundlichen und freundlich gemeinten Grüßen,

A. Verhandlung
-Rechtsanwalt-
Wie tritt ein klassischer Rechtsanwalt auf, und wie ein kooperativer?

Nebenstehend finden Sie je ein Beispiel eines typischen ersten Anspruchsschreibens.
Streitverzicht oder "Nichtangriffsvereinbarung"

Kooperative Anwälte verzichten darauf, im Falle des  Scheiterns der Verhandlungen, den Mandanten im Prozess zu vertreten oder als Zeugen aufzutreten. Ein kooperativer Anwalt steht Ihnen daher später nicht im Prozess zur Seite oder gegenüber, es sei denn, alle Beteiligten stimmen zu.

Vorteile:
Kooperative Anwälte haben kein wirtschaftliches Interesse an einer Klage. Sie können sich daher sicher sein, dass sie Ihnen nicht einen Prozess empfehlen, weil sie damit mehr Geld verdienen.
Kooperative Anwälte können offener miteinander verhandeln, da es nicht um Sieg oder Niederlage geht, sondern um Lösungen, die die Interessen beider Seiten befriedigen.

Nachteile:
Sollte es nicht zu einer einvernehmlichen Lösung kommen und wird der Klageweg beschritten, können bei der Beauftragung eines anderen Rechtsanwalts höhere Rechtsanwaltskosten anfallen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese voraussichtlich nicht.

Kooperative Sprache

Kooperative Anwälte verpflichten sich zu einer kooperativen Sprache. Das ist keine neue Erfindung, sondern nur die Beachtung zweier ganz banaler Grundsätze:

Jeder bleibt in seiner Rolle.

Und jeder bleibt in seinem Zuständigkeitsbereich.

Rolle:
Kooperative Anwälte verstehen sich als Unterhändler ihrer Mandanten, nicht als Krieger, die die andere Seite in die Flucht oder bis zur Niederlage schlagen.
Ein Anwalt ist kein Richter. Also spricht er auch nicht so, als ob er den Fall zu entscheiden hätte. Er soll nicht sagen. "Das ist so. Basta!", sondern: "Im Falle eines Rechtsstreits würde ein Richter voraussichtlich so und so entscheiden aus diesem oder jenem Grund.

Zuständigkeit:
Der Anwalt ist zuständig für die Interessen seines Mandanten. Er soll ihn beraten, welche seiner Interessen sich auch rechtlich beschreiben und in rechtlichen Verfahren durchsetzen lassen.
Der Anwalt ist nicht zuständig für die Belehrung, Erziehung, Bestrafung und dergleichen mehr. Er ist zuständig für die Erfassung und Beschreibung des Sachverhalts, die Erfassung und Beschreibung der Rechtslage und die Ausführung der rechtlichen Handlungsaufträge seines Mandanten.

Kooperation im Recht

Kooperative Anwälte kooperieren in Bezug auf das Recht. Sie informieren sich gegenseitig wie Rechtswissenschaftler, welches Recht sie anwenden, wie und aus welchen Gründen sie es in eine bestimmte Richtung auslegen.

Es gibt eine Reihe von "Ist so. Basta!"- Anwälten, die sich nicht die Mühe machen, vorgerichtlich aufzuklären und scheinbar oder tatsächlich den schnellsten Weg in den Gerichtssaal suchen.

Man rätselt dann, ob die Kollegen nur pokern oder ob sie tatsächlich schlauer sind, weil sie den ganzen Tag arbeiten und die Nacht auch, oder weil sie ein besseres Gehirn oder eine bessere Bibliothek oder Software haben oder zackig Geld verdienen wollen oder ob sie nur einen großen Auftritt auf der Bühne des Gerichtstheaters und Applaus dazu brauchen. Hilfreich ist das alles nicht in Bezug auf die Mandanten, denen eine Lösung ohne großes Getöse näher liegt.
Recht:
Tel.: 0341 - 24 69 260
Fax: 0341 - 24 69 261
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Gunnar Cremer
Mediator & Rechtsanwalt
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