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Es gibt Zeiten, da schlägt man aufeinander ein, mal mit Schimpfworten, mal mit Stöcken, mal mit Paragrafen. So richtig schön ist das alles nicht.

Die meiste Zeit, also zu 90,9 % oder so, verständigt man sich anders. Wie genau, darüber denkt man nicht nach.

Mediatoren haben sich die erfolgreichen Strategien angesehen und können zurückgeben, was Sie in Stress- und Krisen-Situationen vor lauter Aufregung ganz vergessen haben:

Verhandeln.
Verhandeln
Wann ist der richtige Zeitpunkt, den Mediator zu fragen?

Wenn Sie merken, dass Sie nicht weiterkommen, sich wiederholen oder im Kreis drehen.

Wenn Sie die Ruhe und Gelassenheit verloren haben und nicht wiederfinden.

Wenn die Gespräche schwierig verlaufen oder Sie Sorge haben, dass sie schwierig werden könnten.

Je eher Sie kommen, desto leichter und einfacher und billiger ist es, aus dem Konflikt wieder herauszukommen. Es kann schon ein kleines Beratungsgespräch beim Mediator genügen, damit Sie wissen, was Sie als nächstes tun können.

Wenn Sie sehr spät um Rat fragen, dann ist es viel schwerer, durch die Konfliktverhärtung durchzudringen. Und deutlich teurer wird es obendrein.
Grundprinzipien der Mediation
Struktur:

Die Mediation ist klar strukturiert in:

Vorphase:
Kennenlernen, Eckpunkte des Mediationsvertrages (Beteiligte, Kosten, zeitlicher Rahmen ...).

Themen: Meine Themen - Deine Themen
Sammlung und Strukturierung der Themen, die verhandelt werden sollen.

Interessen: Meine Interessen - Deine Interessen
Klärung und Stukturierung der Interessen der Beteiligten.

Optionen: Meine Optionen - Deine Optionen
Strukturierung und Prüfung der bekannten Lösungsoptionen, ggf. Generierung neuer Lösungsoptionen.

Lösung: Unsere Lösung
Formulierung der Lösung und Begleitung bei der Umsetzung.
Freiwilligkeit

Mediation funktioniert in der Regel nur, wenn keiner der Beteiligten gezwungen wird, sich an der Mediation zu beteiligen.

Manchmal kann es auch sinnvoll sein, eine Mediation unfreiwillig zu beginnen. Der Grund der Unfreiwilligkeit sollte aber offengelegt werden.

Eine Vereinbarung am Ende muss jedenfalls freiwillig erzielt werden, sonst hält sie nicht.

Das richtige Verfahren für das Zwingen und Gezwungenwerden ist der Rechtsstreit.
Allparteilichkeit

Der Mediator bevorzugt keine Seite. Er darf nicht verwandt oder verschägert sein mit einem Beteiligten. Er darf keine besonderen persönlichen oder wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen mit einer Seite haben. Er darf nicht früher mal mit der Sache als Parteivertreter befasst gewesen sein. Er darf es auch hinterher nicht.

In diesem Sinne ist der Mediator neutral wie ein Richter.

Allerdings fördert der Mediator den gemeinsamen Wunsch der Beteiligten, eine einvernehmliche, interessengerechte Lösung zu finden. Daher wird der Mediator die Interessen beider Seiten ausdrücklich ernst nehmen, selbst dann, wenn Quatsch geredet wird. In diesem Sinne ist der Mediator allparteilich.
Vertraulichkeit:

Die Beteiligten vereinbaren, den Inhalt der Mediation vertraulich zu behandeln. Die Verhandlungen dürfen grundsätzlich nicht tontechnisch oder per Video aufgezeichnet werden. Protokolle dürfen nicht außerhalb der Mediation verwendet werden.

Der gütliche Versuch, sich zu einigen, geht nur Sie und Ihren Verhandlungspartner und den Mediator etwas an.
Die Verhandlung ist unverbindlich. Das Ergebnis der Mediation ist es nicht.

Für die Mediation ist es wichtig, dass Sie frei und ohne Angst reden können. Es soll nicht so sein, dass Sie auf jedes Ihrer Worte genau aufpassen müssen oder nur mit Erlaubnis Ihres Anwalts reden dürfen. Niemand soll, nur weil er sich auf eine Mediation eingelassen hat, hinterher Nachteile in einem Rechtsstreit haben.

Daher verzichten die Beteiligten darauf, sich gegenseitig oder den Mediator als Zeugen für den Inhalt der Verhandlung zu benennen.

Wenn die Mediation scheitert, dann wird, wie bei einer Schultafel, alles abgewischt, und so getan, als hätte man nichts gesagt.
Die Parteien handeln und verhandeln eigenverantwortlich in der Sache.

Dieser Punkt ist bei manchen Beteiligten nicht so beliebt. Sie würden gern dem Mediator die Informationsbeschaffung, das Fertigen von Schreiben, das Argumentieren und das Treffen von Entscheidungen überlassen.

Der Mediator ist verantwortlich für die Verhandlung, nicht für den Inhalt der Verhandlung.
Der Mediator fördert ein gutes Verhandlungsklima, er nimmt Ihnen das Strukturieren und Koordinieren der Verhandlung ab.

Wenn Sie sich festfahren, dann ist es seine Aufgabe, Impulse zu geben und Kreativitätstechniken einzusetzen, damit es wieder voran geht.
Besonderheiten der Verhandlungshaus-Mediation
Was ist so besonders hier?

Der MeinLand-DeinLand-Schlüssel. Er dient dazu, die Rollen und Zuständigkeiten der Beteiligten zu klären.

Warum ist das so wichtig?
Wenn die Streitenden nicht wissen, welche Rolle sie haben und wofür sie zuständig sind, dann treffen sie Fehlentscheidungen und produzieren andauernd neue Streitthemen. Das kann man sich ersparen.


Beispiele:

Mund-Ohren-Verwechselung:
Das passiert ständig: "Du hast doch gesagt ...!". "Nein, da hast du dich verhört .... Mit deinen Ohren stimmt wohl 'was nicht ... !"
Der Eine weiß ganz genau, was der Andere gesagt hat. Obwohl er nicht zuständig ist für den Mund des Anderen. Wofür ist er zuständig? Nur für seinen eigenen Mund und für seine eigenen Ohren.

Richteranmaßung:
Der Eine, kein Jurist und erst recht kein Richter, spricht: "Ich habe Recht!". Der Andere, vielleicht ein Jurist, aber bestimmt auch kein Richter: "Stimmt nicht, mein Anwalt hat gesagt, ....". Ein unnützes Streitthema, wenn keiner von beiden die Sache entscheiden kann.
Grundprinzipien der Verhandlungshaus-Mediation
MeinLand

Ein oder mehrere Beratungsgespräche zur Klärung der Situation: konkreter Anlass, Umstände "drumherum", Interessen, bisherige Lösungsversuche, Handlungsoptionen.

Wozu ist das gut?
Zum Auffinden sinnvoller Lösungsmöglichkeiten.
Bestenfalls wissen Sie, was als Nächstes zu tun ist, können selbst ein Schreiben fertigen, ein Gespräch mit dem Verhandlungspartner führen.
Ansonsten unterstützt Sie der Mediator dabei.

Wozu MeinLand?
Konflikte entstehen aufgrund von Grenzverletzungen und (Ent-)Täuschungen. In der Regel "fühlt" man Grenzverletzungen. Unsicherheit, Wut, Zorn, Angst, Frust melden sich. Gefühle reißen mit. Gefühle lassen sich ausnutzen.

Um dies zu verhindern, ist es ratsam, den Verlauf der Grenze zu klären. Was ist meins? Was ist deins? Wofür bin ich zuständig? Wofür bist du zuständig? Wo ist mein Land? Wo ist dein Land?

Diese Klarstellung ermutigt, sie schärft den Blick und richtet den Willen auf sinnvolle, interessengerechte Ziele aus.

Mit dieser Klarstellung können Sie Ihr Land und Grenzverletzungen besser erkennen und sich daher besser verhalten und schützen.

Dazu MeinLand.
DeinLand

Ein oder mehrere Beratungsgespräche zu den Botschaften (Forderungen, Bitten, Erwartungen) von der anderen Seite und Formulierung und Weiterleitung Ihrer Botschaften an die andere Seite. Nachrichten und Handlungen Ihres Verhandlungspartners werden geklärt.

Wozu ist das gut?
Zur Klärung der Zuständigkeiten, zur Entspannung, zur Vermeidung einer Eskalation des Konfliktes.
Zum Verständnis und zur Strategie.
Zum Auffinden sinnvoller Lösungsmöglichkeiten.

Wozu DeinLand?
Wenn Ihnen nicht klar ist, wo Ihre Zuständigkeit endet und die Zuständigkeit Ihres Verhandlungspartners beginnt, dann tappen Sie ziemlich sicher über die Grenze des Anderen und "latschen in seinem Land herum".
Das löst Ärger aus. Es erschwert die Verhandlungen.
Daher sollte die Grenze des Anderen nicht ohne Erlaubnis oder ohne Not überschritten werden.
Ihre Forderungen sollten in Fragen und Wünsche umformuliert und "an der Grenze" vorgetragen werden.
Die Nachrichten aus dem Land des Anderen werden geklärt.
Mit dieser Klarstellung können Sie besser verhandeln.

Dazu DeinLand.
NeuLand

Aktive Beratung: Lösungsoptionen werden gesammelt, generiert und besprochen, ob sie zu den Interessen passen.

Verhandlung: Herstellung und Begleitung der Verhandlungen mit Ihrem Verhandlungspartner.

Hier kommen klassische Kreativitätstechniken zum Einsatz, um in einer schwierigen Verhandlungssituation einen guten Ausweg zu finden.

Wozu ist das gut?
Motivation, Ermutigung und auch Entlastung für Sie, Entspannung und Versachlichung der Verhandlung, Erhöhung der Chancen auf eine einvernehmliche Lösung.

Wozu NeuLand?
NeuLand, weil neues Land neuen Handlungsspielraum ermöglicht und Zufriedenheit wieder einkehrt, bis auf weiteres.

Dazu NeuLand.

LandFrieden

Formulierung einer Vereinbarung, eines Vertrages, der die gefundene Lösung beschreibt und ggf. auch durchsetzbar ist.
Unterstützung bei der Umsetzung des Vertrages.

Wozu ist das gut?

Eine schriftliche Vereinbarung hilft, die Angelegenheit nachhaltig zu befrieden. In der Regel ist sie auch rechtlich leichter durchsetzbar.  
Die Vereinbarung kann durch externe Rechtsberater überprüft werden .

Wozu LandFrieden?
Wenn Ihnen hierzu nichts einfällt, dann weiß ich auch nicht mehr weiter.
Verjährung
Ansprüche können verjähren und damit regelmäßig verloren gehen (Aufrechnung bleibt möglich). Wenn die Anspruchsbeteiligten der Mediation zustimmen, wird die Verjährung gehemmt; die Verjährungsuhr bleibt stehen, § 203 BGB.

Damit erhalten die Parteien Zeit, sich nach einer einvernehmlichen Lösung umzuschauen. Die rechtliche Durchsetzungsmöglichkeit geht nicht verloren.

Werden die Verhandlungen abgebrochen, läuft die Verjährungsuhr weiter. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Beendigung der Verhandlungen ein.

In der Mediation erhalten Sie eine Bescheinigung über den Beginn und das Ende der Mediation.
Warnung
Vorsicht bei besonderen Fristen!

Die Mediation hemmt keine Ausschlussfristen, auch keine Klagefristen!
Im Verhandlungshaus erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis.

Arbeitsrecht:
Die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage wird durch eine Mediation nicht gehemmt; Sie müssen also rechtzeitig Klage einreichen!

Manche Arbeitsverträge enthalten weitere Ausschluss- und Verwirkungsfristen. Die Fristen können nur gewahrt werden, wenn beide Seiten der Mediation zustimmen. Auf einen entsprechenden Nachweis muss geachtet werden.

Reiserecht:
Mängel sollten vor Ort reklamiert werden.
Zudem gilt eine Ausschlussfrist von 1 Monat, beginnend ab vereinbartem Reiseende.

Umzug und Möbelspedition:
Erkennbare Beschädigungen sofort reklamieren. Nicht äußerlich erkennbare Beschädigungen binnen 14 Tagen reklamieren. Verspätungen binnen 21 Tagen reklamieren.
Recht:
Tel.: 0341 - 24 69 260
Fax: 0341 - 24 69 261
info@verhandlungshaus.de
Gunnar Cremer
Mediator & Rechtsanwalt
Engertstr. 12
04177 Leipzig
Mediation:
Tel.: 0341 - 24 69 260
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Gunnar Cremer Mediator & Rechtsanwalt
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