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Kleine Betreuung
Eine Betreuung ist mitunter nötig, wenn man aus gesundheitlichen, aus Gründen des Alters oder sonstigen Gründen nicht mehr handeln kann, um seine persönlichen Angelegenheiten zu regeln.

Der Betreuer unterstützt und berät die betroffene Person bei der Entscheidungsfindung.  Dort, wo sie nicht mehr selbst bestimmen kann, trifft er eigene Entscheidung im wohlverstandenen Interesse des Betroffenen.

Es gibt Zeiten, da bräuchte man etwas Unterstützung, ohne dass eine Betreuung nötig wäre. Hier setzt die Kleine Betreuung an. Anders als die gesetzliche Betreuung kann der Kleine Betreuer nicht für den Betroffenen entscheiden oder für ihn handeln, wenn er nicht ausdrücklich einen Auftrag bekommt. Der Betroffene behält die volle Selbstbestimmung.

Der Kleine Betreuer berät in Einzelfragen, erklärt Situationen und Sachverhalte, er erläutert z.B. Schreiben von Behörden, Versicherungen usw., er stellt seine Lebenserfahrung zur Verfügung.

Sollte dann auch Hilfe bei bestimmten Handlungen nötig sein, kann der Kleine Betreuer auch entsprechende Aufträge übernehmen; dabei können zusätzliche Kosten entstehen.

Die Kosten der Kleinen Betreuung orientieren sich an den Kosten der gesetzlichen Betreuung und betragen je nach Anzahl der monatlich betreuten Angelegenheiten 30% bis 100% der gesetzlichen Betreuungskosten (Vergütungstabelle C Nr. 5, aktuell zwischen 75,33 Euro und 251,09 Euro pro Monat, inkl. 19% MwSt.). Einzelheiten finden Sie im Shop.
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Gunnar Cremer
Mediator & Rechtsanwalt
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04177 Leipzig
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