Mediation Vermittlung Konsens friedlich einvernehmlich Rechtsstreit
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"Ich sehe rot!"
Menschen haben viele Gesichter. Im Konflikt zeigen sie oft das rote. Das ist nicht verkehrt, so merkt man, dass etwas nicht in Ordnung ist. Wenn man es gemerkt hat und die anderen auch, sollte man nicht versuchen, andere anzustecken, sondern nach einer Lösung suchen.
Immer der Reihe nach ...
Erst ohne Worte:
Oft genügt ein Blick und das Anliegen ist erledigt. Davon schwärmen die Liebenden. Aber, wenn Sie mal darauf achten, es kommt auch so ganz oft vor.

Oder mit Worten:
Wenn der Blick nicht genügt, dann sollten Sie Ihr Anliegen mündlich mitteilen.

Danach schriftliche Worte:
Wenn die mündliche Rede nicht genügt, dann können Sie Ihr Anliegen schriftlich vorbringen, althergebracht mit einem Brief, oder modern per App.

Danach Hilfe durch einen Mediator:
Wenn auch Ihr Schreiben nicht hilft, dann empfiehlt es sich, einen unabhängigen, neutralen Vermittler (Mediator) hinzuzuziehen. Er hilft beim Sprechen, Formulieren, Verhandeln, ohne Ihnen die Entscheidung ab- oder wegzunehmen. Und er löst nicht gleich Ängste oder Gegenwehr auf der anderen Seite aus.

Danach Hilfe durch einen Anwalt:
Wenn all die guten Worte nicht geholfen haben, dann sind die bösen Worte dran, die Drohungen mit (Rechts-)Gewalt und Kosten. Dabei unterstützt Sie ein Rechtsanwalt.

Danach Hilfe durch einen Richter:
Ein Richter hilft beim Verhandeln und stellt durch seine Worte die Erlaubnis aus, Gewalt anzuwenden.

Zum Schluss Hilfe durch einen Vollstrecker:
Mit Gerichtsvollzieher, Polizei ... geht es dann wieder ohne Worte ...

Nicht ratsam ist es, ohne Grund eine Stufe zu überspringen, oder mit der letzten Stufe zu drohen, als ob es dazwischen nichts gäbe.
Mediation und kooperative Rechtsanwendung
Mediation und kooperative Rechtsanwendung helfen bei der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung.

Im Verhandlungshaus wird Ihnen beides angeboten: Wofür das eine, wofür das andere?
Mediation
Mediation - "Vermittlung" - unterstützt Sie bei der Sachverhaltsaufklärung, bei der Klärung Ihrer Interessen, bei der Klärung der Lösungsmöglichkeiten und bei der Kontaktaufnahme und Verhandlung mit demjenigen, den Sie zur Problemlösung brauchen.
Kooperative Rechtsanwendung
Im Verhandlungshaus werden die Rechtsberatung und -vertretung zur kooperativen Rechtsberatung und -vertretung:  Miteinander statt Gegeneinander. Ein freiwilliges Verfahren zur einvernehmlichen Lösungsfindung. Recht wird als Wissens- und Erfahrungsquelle verstanden, nicht als Kampfmittel.
Die Klageoption ist zwar von der Beratung erfasst, allerdings werden Sie hier bei dieser Option nur in Ausnahmefällen unterstützt.

Recht
Die klassische Anwaltstätigkeit unterstützt Sie nur im Rahmen von Recht und Gesetz bei der Sachverhaltsaufklärung, der Sicherung Ihrer Interessen und der Klärung der Lösungsmöglichkeiten.
Was Rechtsprecher und Gesetzgeber nicht kennen, zählt nicht.
Recht:
Tel.: 0341 - 24 69 260
Fax: 0341 - 24 69 261
info@verhandlungshaus.de
Gunnar Cremer
Mediator & Rechtsanwalt
Engertstr. 12
04177 Leipzig
Mediation:
Tel.: 0341 - 24 69 260
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