Kündigung im Arbeitsverhältnis
Veröffentlicht von Hr. Cremer in TeleMediation · 6 November 2018
Der Mediator kann kurzfristig per Fax / Telefon / E-Mail Ihren Arbeitgeber fragen, ob er verhandeln möchte mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung. Verhandlungsthemen können u.a. sein: Rücknahme der Kündigung, Umsetzung, Änderung des Arbeitsvertrages, Arbeitszeugnis, Abfindung usw.
Solange keine Lösung erreicht ist, ist eine fristwahrende Einlegung der Kündigungsschutzklage nötig. Auch nach Klageeinreichung kann kann noch im Rahmen einer Mediation verhandelt werden.
Vorteile der Verhandlung im Rahmen der Mediation sind insbesondere die Vertraulichkeit und die Unverbindlichkeit der Gespräche, so dass niemand Angst haben muss, ein falsches Wort zu sagen. Der Mediator sorgt für ein sachliches und geordnetes Gespräch.